Schulbetrieb ab 1. März- erste Info

Liebe Eltern, liebe Kinder,

heute nun haben uns die Informationen zur Weiterführung des Schulbetriebes ab 1. März vom Bildungsministerium erreicht.

So, wie es bereits angekündigt war, wird der Präsenzunterricht für   alle SchülerInnen der Grundschulen wieder aufgenommen, jedoch die Präsenzpflicht aufgehoben.

Was bedeutet das? Das Ministerium beantwortet diese Frage so:

„Die Aufhebung der Präsenzpflicht bedeutet, dass regulärer Präsenzunterricht angeboten wird, die Teilnahme daran jedoch nicht verpflichtend ist. Das bedeutet aber nicht, dass damit die Schulpflicht aufgehoben ist. Schülerinnen und Schüler, die nach Entscheidung der Erziehungsberechtigten in der Betreuung zu Hause sind und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten für diese Tage Arbeits- und Aufgabenangebote zur Bearbeitung in der häuslichen Wohnung, aber auch die digitale Teilnahme am regulären Unterricht der Schule ist denkbar, wenn dies gewährleistet werden kann. Ein Anspruch auf Notbetreuung oder Distanzunterricht besteht bei Aussetzung der Präsenzpflicht nicht.“

Was dies im Einzelnen für unsere Schule bzw die Organisation des Präsenzunterrichts  im Speziellen heißt, lesen Sie, wie gewohnt in Kürze hier. Bitte kommen Sie wieder vorbei, um sich zu informieren. Vielen Dank.

Viele Grüße

Sandra Berger

 

 

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