Schulbetrieb nach den Winterferien ab 15. Februar 2021- aktualisiert 11.02.21

Liebe Eltern, bereits ausgefüllte Bescheinigungen zur Notbetreuung bleiben gültig, für neue Anträge ( wenn Ihre Kinder zum ersten Mal ab 15.2. in die Notbetreuung kommen ) benutzen Sie das Folgende:

https://www.bitterfeld-wolfen.de/de/wisl_s-cms/_redaktionell/11/News/2983/Nachweis_fuer_den_Bedarf_einer_Notbetreuung_in_Horten_und_Kitas_in_Traegerschaft_der_Stadt_Bitterfel.html

Bitte anklicken:

https://mb.sachsen-anhalt.de/

Entnommen von den Seiten des Ministeriums für Bildung

 

Der Schulbetrieb in der derzeit geltenden Struktur wird auch nach den Winterferien bis zum Ende der 8. Kalenderwoche fortgesetzt.

Soweit in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner im Zeitraum 22. bis 26. Februar 2021 an allen Tagen unterschreitet, wird ab dem 1. März 2021 an den Grundschulen und den Förderschulen der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen. Dabei findet der Unterricht an Grundschulen in festen Lerngruppen insbesondere durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer statt. Notbetreuung an den Grund- und Förderschulen oder Distanzunterricht findet nicht statt.

Für die übrigen Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) und die berufsbildenden Schulen wird der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet. Davon ausgenommen sind die Abschlussklassen; für diese wird der Präsenzunterricht fortgesetzt. Im eingeschränkten Regelbetrieb ist die Notbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Sobald in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Schultagen unterschreiten, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen Kreisstadt wieder Regelbetrieb statt.

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