Umsetzung der Allgemeinverfügung des Landkreises ABI

Liebe Eltern,

wiedermal wurden wir am Wochenende mit neuen Regelungen überrascht. Dieses Mal hat unser Landkreis eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, welche wir eher zufällig entdeckt haben, diese ist aber für uns alle von großer Bedeutung. Es betrifft die Nachverfolgung von Kontakten und die damit verbundene häusliche Isolation von Kontaktpersonen. Dieser Personenkreis wurde mit dieser Verfügung erweitert. Nicht nur Personen aus dem häuslichen Umfeld sind betroffen, sondern auch – ich zitiere:

„Gleichzeitiger Aufenthalt von der Kontaktperson und einem bestätigten Fall von SARS-CoV-2 im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne regelmäßige Lüftung, Schulklassen, Gruppenveranstaltungen) unabhängig vom Abstand für mehr als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt ein Mund- Nasenschutz oder eine FFP2- Maske getragen wurde.“

„Die Zeitspanne, für die die engen Kontaktpersonen zu benennen sind, reicht bei asymptomatischen Personen (Personen ohne Krankheitssymptomen) vom 2.Tag vor der Testung bis zum Beginn der häuslichen Selbstisolation, bei symptomatischen Personen (Personen mit typischen Krankheitssymptomen, wie z.B. Fieber, Schnupfen, Husten, Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinnes) vom 2. Tag vor Symptombeginn bis zum Beginn der häuslichen Selbstisolation.“

Da wir in dieser Zeit in den 1., 3. und 4. Klassen Kinder mit bestätigten positiven PCR-Tests hatten, die Klassen sind darüber informiert, trifft die Regelung für die Klassenstufen zu. Im Hort ist es, wie Sie ja wissen nicht möglich die Kinder klassenweise zu betreuen.

Ich zitiere wieder:

„Enge Kontaktpersonen zu einem bestätigten Fall von SARS-CoV-2 haben sich unverzüglich in eine 1O-tägige häusliche Quarantäne, gerechnet vom Zeitpunkt des letzten Kontakts an, zu begeben. Zudem haben sie unverzüglich dem Gesundheitsamt ihre Kontaktdaten nach dem beigefügtem Muster 3, vorzugsweise per E-Mail, zu übermitteln.

Für den Beginn der Quarantänebescheinigung ist der Zeitpunkt des Eingangs ihrer Kontaktdaten an das Gesundheitsamt maßgeblich. Eine telefonische Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht.“

 

Wir würden die Kontaktdaten dem Gesundheitsamt übermitteln.

 

Liebe Eltern, glauben Sie mir, es ist jetzt, wenn Sie diese Zeilen lesen, sicher für Sie genauso wie für mich alles einfach furchtbar, immer diese kurzfristigen Änderungen, welche ich Ihnen weitergeben muss.

 

Wenn es Ihnen morgen noch nicht möglich sein wird, Ihre Kinder zu Hause zu behalten, werden wir eine Notbetreuung einrichten.

Es wäre schön, wenn Sie die Kolleginnen informieren würden, sollten Sie Ihr Kind schicken müssen.

Die Klassenlehrerinnen werden sich dann bei Ihnen auf dem gewohnten Kommunikationsweg melden, um die Kinder mit Aufgaben zu versorgen. Ich hatte immer noch die Hoffnung, dass dies nicht noch mal notwendig sein wird.

 

Nun verbleibe ich mit den besten Wünschen für die Gesundheit, dass alle schnell wieder gesund werden bzw gesund bleiben.

 

Ihre Sandra Berger

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