Liebe Eltern,
Sie haben die Bücherzettel für das kommende Schuljahr erhalten. Die Arbeitshefte sind wie gewohnt von Ihnen zu erwerben. Die Schulbücher können Sie gegen eine Leihgebühr von 3 €/ Buch ausleihen. Es gibt die Möglichkeit eine verminderte Leihgebühr zu entrichten, wenn Folgendes auf Sie zu trifft:
- verringerte Leihgebühr für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder Asylbewerberleistungsgesetz 1 €/ Buch
- sowie von Mehrkindfamilien mit drei und vier schulpflichtigen Kindern 2€/Buch; ab 5 Kindern 1€/ Buch –
- Bitte geben Sie Ihrem Kind die Anlage 2b Bücherzettel – Anlage 2b ausgefüllt mit in die Schule vielen Dank!
Viele Grüße
Sandra Berger
Betrifft das auch die Schulanfänger ?
Sehr geehrte Frau Tornack,
leider nicht. Die Schulanfänger können keine Bücher in der Schule leihen, diese müssen von den Eltern erworben werden.