Bücherzettel

Liebe Eltern,

Sie haben die Bücherzettel für das kommende Schuljahr erhalten. Die Arbeitshefte sind wie gewohnt von Ihnen zu erwerben. Die Schulbücher können Sie gegen eine Leihgebühr von 3 €/ Buch ausleihen. Es gibt die Möglichkeit eine verminderte Leihgebühr zu entrichten, wenn Folgendes auf Sie zu trifft:

  • verringerte Leihgebühr für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder Asylbewerberleistungsgesetz  1 €/ Buch
  • sowie von Mehrkindfamilien mit drei und vier schulpflichtigen Kindern 2€/Buch; ab 5 Kindern 1€/ Buch –
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind die Anlage 2b  Bücherzettel – Anlage 2b  ausgefüllt mit in die Schule vielen Dank!

Viele Grüße

Sandra Berger

2 Gedanken zu „Bücherzettel

  1. Betrifft das auch die Schulanfänger ?

    1. Sehr geehrte Frau Tornack,

      leider nicht. Die Schulanfänger können keine Bücher in der Schule leihen, diese müssen von den Eltern erworben werden.

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