Ergänzende Hinweise zur Testpflicht- bitte unbedingt lesen!

Liebe Eltern,

die Telefone und E-Mail- Fächer haben sich mit vielen Fragen Ihrerseits gefüllt. Am Freitagvormittag konnte davon nur ein kleiner Teil beantwortet werden.

Am Freitagnachmittag ( 15.36 Uhr) gingen uns ergänzende Anweisungen zur Testdurchführung ab Montag, 15.11.21 zu. Ich werde Ihnen einzelne Punkte des Schreibens des Ministeriums hier zur Verfügung stellen.

Einige Eltern waren besorgt, dass wir als Lehrerinnen die Testung durchführen, wir leiten die Kinder jedoch nur an, ggfs testen wir uns gemeinsam mit den Kindern, dass nimmt sicher den meisten die Angst bzw sie überwinden sich eher das Teststäbchen in die Nase zu stecken- wir sprachen vom „Popeltest“ viel weiter muss ja das Stäbchen nicht in die Nase. Viele Kinder haben das auch schon zu Hause selbständig gemacht. Sollte es bei einem Kind doch zu Schwierigkeiten kommen, werden die Klassenlehrerinnen mit Ihnen Kontakt aufnehmen und werden individuell Lösungen finden. Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, werden wir einen 2. Test durchführen- ist dieser ebenfalls positiv, werden wir Sie umgehend informieren, Sie holen das Kind ab, erhalten von uns eine Bescheinigung, welche Sie nutzen können, um einen PCR- Test durchführen zu lassen. Erst, wenn dieser ebenfalls positiv ist, wird sich das Gesundheitsamt einschalten und eventuelle Quarantänemaßnahmen aussprechen. Ihr Kind bleibt bis zu dem entsprechenden Ergebnis zu Hause.

Die Kinder, welche den Frühhort besuchen, werden sich dort testen.

Hier nun Auszüge aus den Anweisungen des Ministeriums :

  1. Ausnahmen von der Durchführung der Selbsttestungen in den Schulen sind ab 15. November 2021 nur mit vorliegendem ärztlichem Attest , welches eine Diagnose enthält, möglich. Liegt am kommenden Montag kein ärztliches Attest vor, kann die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. (Es entstehen Fehlzeiten, da ein Aussetzen der Präsenzpflicht nicht mehr vorgesehen ist und Schulpflicht besteht.) 

       

  1. Die Testung mittels Selbsttest in der Schule kann durch eine Bescheinigung über das negative Testergebnis eines PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltest ersetzt werden, wenn diese nicht älter als 24 Stunden ist. Solche Schnelltests sind grundsätzlich von den Selbsttests, die in der Schule durchgeführt werden, abzugrenzen. Ein Schnelltest wird nur durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt; eine Bescheinigung über die Durchführung eines solchen Schnelltests kann daher auch nur von öffentlichen Stellen (z. B. Testzentrum, Apotheke, Ärzte) erfolgen. Anfallende Kosten für die Durchführung von Schnelltest in öffentlichen Stellen müssen von den Eltern selbst getragen werden.

3.Eine vorliegende Einverständniserklärung ist die Grundlage für die Teilnahme an den Selbsttestungen ab 15. November 2021 in den Schulen. Liegt am kommenden Montag keine          Einverständniserklärung vor, kann die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. 

 Bitte anklicken: Einverstaendniserklaerung-SuS-Selbsttests_blanco

  1. In den Schulen wird für die Durchführung der Selbsttests ab 15. November 2021 ausschließlich das vom Land zur Verfügung gestellte Testmaterial verwendet. Alternatives Testmaterial, das den Schülerinnen und Schülern von Ihren Eltern für die Selbsttestung in der Schule mitgegeben wird, ist nicht zulässig. Damit ist insbesondere Testmaterial gemeint, das in seiner Funktionsweise anders funktioniert (z.B. Spuk- oder Lolli-Tests). Die Fehlerquote dieses Materials wird als zu hoch eingeschätzt.

 

  1. Nachweislich Geimpfte und Genesene Schülerinnen und Schüler sowie das Personal unterliegen auch weiterhin keiner Testpflicht. Ihnen wird aber dringend empfohlen, die für sie angebotenen Testmöglichkeiten zu nutzen. Bitte beachten Sie die Anordnungen des örtlichen Gesundheitsamtes, die hier Abweichungen bedeuten könnten, und ggf. in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt geltende Allgemeinverfügungen.

Liebe Eltern, nun hoffe ich , dass die meisten Fragen und Unklarheiten beseitigt sind, ich möchte nochmals betonen, dass wir nur das ausführende Organ sind und wir nunmehr keinen Spielraum haben, den wir bisher genutzt haben. Das kann ich leider nicht ändern, ich verstehe Ihre Befürchtungen und Ängste und möchte Sie  bitten, unterstützen Sie uns, in dem Sie Ihren Kindern Mut zusprechen, dass Sie das schaffen, denn wir wollen ja weiterhin alle zusammen im Klassenraum lernen.

Vielen Dank und nun wieder BLEIBEN SIE ALLE GESUND!

Sandra Berger im Namen des Teams der GS „Erich Weinert“

 

 

 

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